Erbrecht
Letztwillige Verfügung
Das Testament
Jeder Mensch hat das Recht, innerhalb eines bestimmten Rahmens den Ort, die Form und den Ablauf seiner Beerdigung zu bestimmen. Voraussetzung ist allerdings, dass dieser Wunsch schriftlich festgehalten wird: in der letztwilligen Verfügung, dem Testament.
Der formal korrekt verfasste letzte Wille ist bindend für die Angehörigen.
Liegt kein Testament vor, so geht es nach der gesetzlichen Erbfolge. Demnach entscheiden die nächsten Angehörigen über das gesamte Prozedere. Priorität hat dabei der Wille des Ehegatten. Ist kein Ehepartner hinterblieben, gilt der Wille der Kinder oder deren Ehegatten.
Es folgen die weiteren Verwandten in der Reihe ihres Verwandtschaftsgrades. Im Zweifelsfall kann bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen Angehörigen gleichen Grades die Polizei- oder die Ordnungsbehörde hinzugezogen werden.
Beerdigungsinstitut
Kaiser-Musebrink
Emmericher Straße 116
47138 Duisburg-Meiderich
Telefon 0203 – 44 56 48
Telefax 0203 – 44 56 47
E-Mail: info@kaiser-musebrink.de
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