Bestattungsarten
Die Wahl der Bestattungsart
Wer entscheidet über Bestattungsort und -form?
Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Je nach Bundesland gelten für dieses Thema individuelle Gesetze. Eine Einäscherung sollte entweder vom Verstorbenen oder durch berechtigte Verwandte ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Urnenbeisetzung auf See. Erdbestattungen, also die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne, dürfen nur auf Friedhöfen vorgenommen werden.
Die Erdbestattung ist die konventionelle Bestattungsform. Sie betrifft mehr als die Hälfte aller Bundesbürger. Die verstorbene Person wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Alternativ ist eine Feuerbestattung möglich. Hier wird der Körper eingeäschert und in der Regel in einer Urne auf einer Urnengrabstelle beigesetzt. Eine Variante der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne der See übergeben wird.
Beerdigungsinstitut
Kaiser-Musebrink
Emmericher Straße 116
47138 Duisburg-Meiderich
Telefon 0203 – 44 56 48
Telefax 0203 – 44 56 47
E-Mail: info@kaiser-musebrink.de
Erdbestattungen
Die herkömmliche Bestattungsform. Im Anschluss an eine Trauerfeier geht die Trauergemeinde zum Grab und gibt dem Verstorbenen das letzte Geleit. Das Schließen des Grabes ist für die Angehörigen ein symbolischer Abschluss; sie haben nun einen Ort, zu dem sie gehen können.
Man unterscheidet Reihen- und Wahlgräber. Für beide Gräber beträgt die Ruhezeit auf Duisburger Friedhöfen 20 Jahre. Nach Ablauf der Ruhezeit fällt die Reihengrabstätte an die Verwaltung zurück, die die Grabstätte einebnet, um sie später neu belegen zu können. Wahlgrabstätten hingegen können nach Ablauf der Ruhezeit neu belegt werden und bleiben in Ihrem Besitz. Hierbei sind jedoch Nachkaufgebühren fällig. Auch anonyme Erdbestattungen sind möglich.
Feuerbestattungen
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene nach der Trauerfeier eingeäschert. Diese Bestattungsart erfordert das Einverständnis des Verstorbenen voraus (handschriftliche Willenserklärung datiert und unterzeichnet mit Vor- und Zuname). Die Urne wird mit oder ohne Angehörige beigesetzt.
Der Zeitraum zwischen Sterbefall und Urnenbeisetzung ist in der Regel länger als bei Erdbestattungen, so dass auch ein emotionaler Abschluss heraus gezögert wird. Oft fehlt eine solche Erklärung. In diesem Fall können die nächsten Angehörigen den Willen des Verstorbenen uns gegenüber schriftlich bekunden. Die notwendigen Bescheinigungen von Amtsarzt und Polizei bringen wir bei.
Sie können sich bei der Feuerbestattung zwischen einem Urnengemeinschaftsgrab („Anonymes Grab“), einem Urnengemeinschaftsgrab mit gemeinschaftlichem Gedenkstein, einem Rasenreihengrab oder einem Wahlgrab wählen.
Seebestattungen
Die Seebestattung ist eine Form der Feuerbestattung. Ursprung ist, dass der Verstorbene zu Lebzeiten eine Verbundenheit mit der See gehabt hat. Dieser Nachweis kann durch die Angehörigen formlos, schriftlich versichert werden. Nach Genehmigung der Ordnungsbehörde kann die Beisetzung in der Ost- oder Nordsee oder in anderen Meeren erfolgen.
Für die Beisetzung werden vorgeschriebene Spezialurnen benutzt. Die Teilnahme an der Beisetzungsfahrt ist den Angehörigen freigestellt. In der Regel können bis zu 12 Personen die Beisetzung begleiten. Nach der Beisetzung erhalten Sie von der Deutschen-Seebestattungs-Genossenschaft e.G. über uns einen Auszug aus dem Schiffstagebuch und einen Seekartenausschnitt mit dem markierten Urnenbeisetzungsort.
Die Seebestattung gehört zu den kostengünstigsten Beisetzungsarten, da z.B. Gebühren für den Grabkauf, die Grabpflegekosten oder den Steinmetz entfallen.
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